Wiederbelebungskontra
Aus BridgeLexikon
| Situation | Wettbewerbsreizung |
| Zweck | Ein Strafkontra ermöglichen, obwohl das natürliche Kontra wegen einer Konvention nicht verfügbar ist. |
| Hintergrund | Wenn man selbst in der Gegnerfarbe kurz ist, könnte der eigene Partner Werte und Länge in der gegnerischen Trumpffarbe haben. |
| Beschreibung | Man bietet Kontra; der Partner verwandelt es durch Passen in ein Strafkontra oder bietet eine eigene Farbe |
siehe Negativkontra
- Wenn der Teiler mit 1 in Farbe eröffnet und danach zweimal gepasst wird, so liegt - statistisch gesehen - die Punktemehrheit bei den Gegenspielern (man unterstellt dem Eröffner 15 F und seinem Partner 3F). Ist der Spieler in letzter Hand kurz in der Trumpffarbe, so hält sein Partner vermutlich Karten für ein Strafkontra (das er jedoch nicht zeigen konnte, weil es als Informationskontra angesehen worden wäre).
- Wenn der Partner des Eröffners nach Zwischenreizung des linken Gegners kein Gebot abgegeben hat, so kann dies daran liegen, dass er den gegnerischen Kontrakt am liebsten kontrieren möchte. Er war jedoch gezwungen zu passen, weil wir sein Kontra als Negativkontra verstanden hätten.
In beiden Fällen bietet man Kontra, das sog. Wiederbelebungskontra. Der Partner kann dann durch Passen ein Strafkontra draraus machen oder er kann (wenn er aus Schwäche gepasst hatte) eine eigene Farbe auf der niedrigsten möglichen Stufe reizen (ähnlich wie er dies auf ein Wettbewerbskontra des Eröffners hin tun würde). Im Fall 2 kann er auch die ursprüngliche Farbe des Eröffners wiederholen.
Ob man ein Wiederbelebungskontra abgibt, hängt davon ab, ob man Defensivstiche hat und kurz in der Gegnerfarbe ist (nur dann kann der Partner ein Strafkontra halten). Man versucht sich vorzustellen, dass der Partner ein echtes Starfkontra abgegeben hätte (anstatt zu passen) und überlegt, ob man dieses Strafkontra stehen gelassen hätte. Falls ja, gibt man ein Wiederbelebungskontra.