TBR §19
Aus BridgeLexikon
| ← TBR §19 → | Kontras und Rekontras |
Inhaltsverzeichnis |
A. Kontras
1. Gültiges Kontra
Ein Spieler darf nur das letzte vorhergegangene Gebot kontrieren. Dieses Gebot muss von einem Gegner abgegeben worden sein; andere Ansagen als Pass dürfen dazwischen nicht abgegeben worden sein.
2. Richtige Form für Kontra
Ein Spieler sollte bei der Abgabe des Kontras nicht die Stichzahl über dem Buch oder die Denomination angeben. Die allein korrekte Form ist das einzige Wort "Kontra".
3. Kontra eines falsch wiedergegebenen Gebotes
Wenn ein Spieler bei der Abgabe des Kontras das Gebot, die Stichzahl über dem Buch oder die Denomination falsch wiedergibt, wird angenommen, er habe das Gebot so kontriert, wie es abgegeben worden ist ( § 16 - unerlaubte Information - kann zur Anwendung kommen).
B. Rekontras
1. Gültiges Rekontra
Ein Spieler darf nur das letzte vorhergegangene Kontra rekontrieren. Dieses Kontra muss von einem Gegner abgegeben worden sein; andere Ansagen als Pass dürfen dazwischen nicht abgegeben worden sein.
2. Richtige Form für Rekontra
Ein Spieler sollte bei der Abgabe des Rekontras nicht die Stichzahl über dem Buch oder die Denomination angeben. Die allein korrekte Form ist das einzige Wort "Rekontra".
3. Rekontra eines falsch wiedergegebenen Gebotes
Wenn ein Spieler bei der Abgabe des Rekontras das Gebot, die Stichzahl über dem Buch oder die Denomination falsch wiedergibt, wird angenommen, er habe das Gebot so rekontriert, wie es abgegeben worden ist ( § 16 - unerlaubte Information - kann zur Anwendung kommen).
C. Kontra oder Rekontra aufgehoben
Jedes Kontra oder Rekontra wird durch ein nachfolgendes gültiges Gebot aufgehoben.
D. Scoren eines kontrierten oder rekontrierten Kontraktes
Folgt auf ein kontriertes oder rekontriertes Gebot kein weiteres gültiges Gebot, erhöhen sich die Berechnungswerte gemäß (§ 77).