Künstliche Ansage

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Definition

Eine Ansage, die aufgrund einer Partnerschaftsübereinkunft eine andere Bedeutung übermittelt als die Absicht, in der genannten Denomination zu spielen oder als eine Figurenkonzentration oder eine Länge (von mindestens 3 Karten) in dieser Denomination.

Erläuterung

  • ein künstliches Farbgebot besagt also nicht, dass der Bieter irgendwelche oder gar mehrere Karten der genannten Farbe besitzt; es bedeutet auch nicht,dass der Bieter die genannte Farbe als Trumpffarbe vorschlägt.
  • ein künstliches SA-Gebot besagt also nicht, dass der Bieter eine gleichmäßige Farbverteilung hat oder SA spielen möchte
  • ein künstliches Kontra oder Rekontra ist also nicht als eine Strafe oder Werterhöhung für den zuletzt gebotenen Kontrakt gemeint.
  • sogar ein "pass" kann in bestimmten Situationen künstlich sein.

Welche Bedeutung ein künstliches Gebot wirklich hat, ist völlig frei definierbar. Es kann sich um das Zeigen einer Kürze, einer Farbverteilung (Zweifärber) um den Besitz einer bestimmten Karte oder um das Zeigen einer bestimmten Punktzahl handeln usw.

Wenn ein Spieler ein Gebot seines Partners für künstlich hält, muss er dies den Gegnern anzeigen (alertieren).

Wer selbst ein künstliches Gebot abgibt, darf dies in keiner Weise andeuten.

Wenn ein Gegner an der Reihe ist, ein Gebot abzugeben, darf er sich von demjenigen, der alertiert hat, erklären lassen, was das Gebot nach dessen Ansicht bedeutet hat.

Da es bei der Abgabe von künstlichen Geboten leicht zu Missverständnissen kommen kann, muss man die fraglichen Situationen und Gebote mit dem Partner vorher durchsprechen und die Vereinbarungen auch den Gegnern offenlegen.

Ein einzelnes künstliches Gebot zieht oft noch weitere künstliche Gebote nach sich (siehe Biet-Konventionen).

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