Gefahrenlage
Aus BridgeLexikon
Definition
Eine Partei kann sich aus Sicht der Punktewertung in zwei unterschiedlichen Zuständen befinden:
- nicht in Gefahr (=in "Nichtgefahr")
- in Gefahr
Erläuterung
Befindet sich eine Partei in Gefahr, so fallen die Erfolgs-Prämien für Vollspiel und Schlemm höher aus. Auch die Strafen für Faller sind höher, für kontrierte Faller sind sie besonders hoch.
Die Idee der Gefahrenlage stammt aus dem Rubber-Bridge, wo man zwei Manchen zum Sieg braucht. Wer eine Manche erreicht hat, soll ab diesem Zeitpunkt beim Bieten ein höheres Risiko tragen. Umgekehrt könnte man auch sagen, dass die Partei, die noch keine Manche gewonnen hat, beim Reizen höherer Kontrakte etwas begünstigt werden soll, um das Spiel insgesamt spannend zu halten.
Diese Idee hat man auf das Turnierbridge übertragen. Hier hängt die Gefahrenlage einer Partei allerdings nicht vom Verlauf vorausgegangener Spiele ab, sondern sie wird von vornherein für jedes Spiel vorgegeben. Dabei werden die vier Möglichkeiten (keiner in Gefahr, NS in Gefahr, OW in Gefahr, alle in Gefahr) systematisch permutiert.
Ob man in Gefahr ist, kann man an einer farbigen Markierung am Board erkennen. Eine rote Markierung bedeutet naheliegenderweise "in Gefahr", eine weiße Markierung steht für "nicht in Gefahr".
Oft hört man daher auch Formulierungen wie: Bei "roter gegen weißer" Gefahrenlage ...
Man spricht von
- günstiger Gefahrenlage (= weiß gegen rot), wenn der Gegner in Gefahr ist und man selbst nicht. In dieser Situation kann man besinders aggressiv reizen, und Opfergebote abgeben.
- ausgeglichener Gefahrenlage, wenn beide Parteien in Gefahr oder Nichtgefahr sind
- ungünstiger Gefahrenlage, wenn man selbst in Gefahr ist,die Gegner jedoch nicht. Hier sollte man in der Regel etwas vorsichtiger reizen.